Spenden mit Vertrauen
Das Vertrauen, das uns mit jeder Spende entgegengebracht wird, verstehen wir als besondere Verantwortung. Ein Wirtschaftsprüfer kontrolliert alle Vorgänge im Spendenbereich und testiert die sachgemäße Verwendung der Spenden. Die Stiftung unterzieht sich freiwillig den Prüfrichtlinien des Institutes der Wirtschaftsprüfer, Düsseldorf, denen ein erhöhtes Maß an Transparenz zugrunde liegt.
Darüber hinaus haben wir die Selbstverpflichtung - wie sie der Deutsche Spendenrat empfiehlt - verbindlich übernommen. Als Mitglied im Deutschen Spendenrat verpflichten wir uns zum lauteren Umgang mit den Spenden und zur Einhaltung der ethischen Grundsätze:
Selbstverpflichtung der Mitgliederorganisationen des Deutschen Spendenrates e.V.
Im Bewußtsein unserer Verantwortung vor unseren Förderern, den von uns Geförderten und der Öffentlichkeit gehen wir hiermit folgende Verpflichtung zur Gestaltung unserer Spendenwerbung ein:
- Die Darstellung der Anliegen, zu deren Erfüllung wir Spenden erbitten, erfolgt wahrheitsgemäß und sachgerecht.
- Die wahrheitsgemäße Darstellung umfaßt auch unsere eigene Leistungsfähigkeit bei der Erfüllung des Spendenanliegens.
- Werbung, die gegen die guten Sitten und anständigen Gepflogenheiten verstößt, wird unterlassen.
- Wir werden alles unterlassen, was die Würde der Menschen herabsetzt, insbesondere derjenigen, denen Hilfe gewährt werden soll.
- Wir verpflichten uns zu lauterem, auf Vergleiche verzichtenden Wettbewerb.
- Wir werden Namen und Symbole von Mitbewerbern nicht imitieren oder verwenden.
- Wir werden keine unbestellten Waren gegen Rechnung verschicken.
- Wir werden keine Mitglieder- und Spendenwerbung mit Geschenken oder Vergünstigungen betreiben, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Satzungszweck stehen oder unverhältnismäßig teuer sind. Wir räumen Mitgliedern eine angemessene Frist zum Rücktritt ein.
- Wir werden Sammlungen und Werbemaßnahmen so gestalten, daß aus diesen weder eine Belästigung oder Nötigung entsteht noch die freie Entscheidung zur Spende oder Mitgliedschaft beeinträchtigt wird.
- Wir verpflichten uns, allgemein zugängliche Sperrlisten und Richtlinien zum Verbraucherschutz zu beachten.
- Wir verwenden die uns anvertrauten Spendenmittel sparsam und unter strikter Beachtung der Zweckbindung.
- Über die Bestimmungen der Datenschutzgesetze hinaus verpflichten wir uns, den Verkauf, die Vermietung oder den Tausch von Mitglieder- oder Spenderadressen zu unterlassen.
- Wir verpflichten uns zur ordnungsgemäßen Buchführung und Berichterstattung. Die Prüfung unserer Buchführung, unseres Jahresabschlusses und Lageberichtes, unserer Einnahmen-/Ausgabenrechnung erfolgt nach Maßgabe der jeweils gültigen Richtlinien des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IdW) e.V.
- Spätestens zwölf Monate nach dem Abschlußstichtag eines Geschäftsjahres, stellen wir einen für die Öffentlichkeit bestimmten Bericht fertig, der zumindest folgende Bestandteile enthält:
- Jahresabschluß bzw. Einnahmen-/Ausgabenrechnung, Lagebericht und Bestätigungsvermerk gem. den in der Verlautbarung des IdW (S. Nr. 13) angegebenen Größenklassen.
- Erläuterung der wesentlichen Aufwands- und Ertragsarten, u.a. der Personalkosten und der Aufwandsentschädigungen
- Wortlaut dieser Selbstverpflichtung
- Erläuterung von Bereichen, in denen Provisionen oder Erfolgsbeteiligungen gezahlt werden
- Erläuterung der Behandlung von projektgebundenen Spenden




