Informationen für Strafrichter, Staatsanwälte und Strafverteidiger

Liebe Besucher,

Ihre Zuweisung von Geldauflagen ist wichtig für die Arbeit der Quäker-Hilfe Stiftung. Dadurch fördern Sie das Engagement der Quäker weltweit für den Frieden und ein gewaltfreies Miteinander.

Die Quäker-Hilfe Stiftung erfüllt zuverlässig alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen:

  • Gemeinnützigkeit
  • Fristgerechte Rückmeldung über eingehende und ausstehende Zahlungen
  • Verwendung eines separaten Kontos für eine transparente Verwaltung der Geldauflagen.

Hier finden Sie unser Aktenzeichen in Ihrem OLG-Bezirk.

Gerne schicken wir Ihnen Adressaufkleber, Überweisungsträger, unseren Jahresbericht und weitere Informationen über unsere Projekte zu. Jetzt bestellen

Geldauflagenkonto:

Konto 84 18 203
BLZ 251 205 10
Bank für Sozialwirtschaft, Hannover

IBAN DE75251205100008418203
BIC BFSWDE33HAN

Kontakt:
Alexa Diel
Quäker-Hilfe Stiftung
Am Wellenkotten 8
33617 Bielefeld
Tel:  0521 / 915 10 51
Fax: 0521 / 915 10 53
diel@quaeker-stiftung.de

 


Quäker und Justiz

Die Geschichte der Quäker ist von Anfang an untrennbar mit der Justiz verbunden. Gegründet als religiöse Protest-bewegung im 17. Jahrhundert in England, wurden die "Freunde", wie sich Quäker untereinander nennen, in den ersten zwei Jahrhunderten ihrer Existenz vom Staat oft erbittert verfolgt und viele wurden verhaftet. Sie erlebten am eigenen Leib die in dieser Zeit meist erschreckenden Zustände im Strafvollzug. Aufgrund der Erfahrungen der eigenen Verfolgung begannen Quäker früh, sich für humane Haftbedingungen einzusetzen.

Unsere Projektarbeit:

Ihre Zuweisung einer Geldauflage trägt dazu bei, dass die Quäker Menschen in schwierigen Lebenssituationen eine neue Perspektive eröffnen können.So zum Beispiel bei den Projekten für Strafgefangene in Südafrika oder für Jugendliche in Palästina. In einem größeren Rahmen setzen sich die Quäker bei den UN für die Rechte von Strafgefangenen und ihren Familien ein.

Bitte helfen Sie mit einer Zuweisung. Vielen Dank!